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Hochinzidenz-Gebietsverordnung Wiener Hausberge

Liebes Alpenvereins Mitglied,
aus gegebenem Anlass möchten wir euch hiermit informieren, dass seit heute, 25.03.2021, 00:00 Uhr, für die politischen Bezirke Wiener Neustadt Land und Neunkirchen so genannte Hochinzidenzgebietsverordnungen scharf geschaltet wurden. Die für den Bezirk Wiener Neustadt Stadt seit 10.03.2021, 00:00 Uhr, geltende Verordnung wurde ebenso mit dem heutigen Tag abgeändert und neuerlich in Kraft gesetzt.

Für uns alle, die wir uns gerne in den Wiener Hausbergen und Umgebung, egal ob Spazieren gehen, Wandern, Bergsteigen, Mountainbiken, Radfahren oder sonst wie betätigen, heißt das, dass wir zwar ungehindert zu unseren Tätigkeiten anreisen dürfen, uns allerdings beim nach Hause Fahren an gewisse Dinge zu halten haben!

Wenn nach der Betätigung aus einem dieser genannten Bezirke ausgereist wird, weil man z. B. wo anders wohnhaft ist, besteht eine Ausreisetestverpflichtung!

Ihr müsst, bei eventuellen Kontrollen, einen negativen Antigen-Test auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme maximal 48 Stunden zurück liegen darf, oder einen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme maximal 72 Stunden alt sein darf, oder eine ärztlich Bestätigung über eine erfolgte und abgelaufene Infektion, vorweisen können.
Die Nachweise der Tests müssen von einer befugten Stelle ausgestellt sein, Selbst-Tests haben also keinerlei Gültigkeit! 

Da in den geltenden Verordnungen keinerlei Enddatum der Maßnahme festgeschrieben wurde, bitten wir euch, über eventuelle Änderungen oder die Beendigung derer, im Zuge eurer Aktivitäts-Planungen, eigenverantwortlich Informationen einzuholen!

Danke für eure Aufmerksamkeit, bleibt´s xund,

euer

Alpenverein Landesverband Wien